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Fachschule für Wirtschaft (Abendschule)

Fachrichtung Betriebswirtschaft · Schwerpunkt Absatzwirtschaft · Anlage E

Dokumentstand: 30.09.2026 (Stand der Sammlung)

Vorschau zur fachlichen Prüfung. Die folgenden Texte und Tabellen stammen aus dem bereitgestellten Gesamtkonzept vom 30.09.2026.

Zusätzlich gelten die gemeinsamen Grundlagen. Allgemeiner Teil kurz erklärt · Vollständiger allgemeiner Teil

Vorbemerkungen und Notenbildung

Die Bildungsgangkonferenz hat für den obigen Bildungsgang folgende Festlegungen getroffen: Vorbemerkungen Die Studierenden werden zu Schuljahresanfang über das Leistungskonzept informiert. Dieses wird von den jeweiligen Klassenlehrern dokumentiert.

Die Grundlagen der Leistungsbewertung ergeben sich aus dem Schulgesetz für das Land NRW (SchulG), der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (APO-BK) mit den für die entsprechenden Bildungsgänge geltenden Anlagen, Fachlehrplänen, Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie Konferenzbeschlüssen in der jeweils gültigen Fassung.

Die Ausbildung an der Fachschule für Wirtschaft gliedert sich in sechs Semester und dauert insgesamt drei Jahre. Ein Zeugnis erhalten die Studierenden zum Ende des zweiten, vierten und sechsten Semesters.

Für die Leistungsbewertung und die Ermittlung von Zeugnisnoten ist der Fachlehrer unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen (s.o.) und allgemeiner pädagogischer Grundsätze verantwortlich. Der Fachlehrer führt mit den Studierenden etwa in der Mitte des Beurteilungszeitraumes ein Gespräch über ihre Leistungen.

Die Semesterabschlussnote in den einzelnen Fächern ergibt sich aus den Leistungen im Beurteilungsbereich „Klausuren“ und den Leistungen im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen“. Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Notenbildung gleichwertig berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Zeugnisnote ist darüber hinaus die Leistungsentwicklung der Studierenden zu berücksichtigen, d.h. Zeugnisnoten müssen nicht arithmetisch gebildet werden.

Auch die APO-BK spricht von „Studierenden“. Dementsprechend erfolgen weite Teile der Stofferschließung in Form von Selbstlernphasen. Hier geschieht die Wissensaneignung ins-besondere durch ein umfangreiches Literaturstudium sowie eine intensive Internetrecherche. Eine Überprüfung des Lernerfolgs erfolgt im Anschluss an die Selbstlernphasen zumeist in schriftlicher Form.

Während ihrer Zeit am Berufskolleg Ostvest nehmen die Studierenden am Ausbildereignungskurs teil. Dieser findet in den Räumen des Berufskollegs Ostvest statt. Die Bewertung der theoretischen und praktischen Prüfungsleistungen erfolgt jedoch ausschließlich durch den Prüfungsausschuss der Handwerkskammer Münster.

Seit Juni 2014 ist das Berufskolleg Ostvest Kooperationspartner der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) in Bielefeld. Durch diese Kooperation ist es möglich, dass die schriftlichen Leistungen der Studierenden gleichzeitig für das Bachelor-Studium anerkannt werden. Bedingung ist dabei lediglich, dass die Fachlehrer ihre Klausuren vorab bei der Fachhochschule des Mittelstands einreichen und genehmigen lassen. Die Benotung aller Klausuren erfolgt ausschließlich durch die Lehrer des Berufskollegs Ostvest. Alle Prüfungen werden in Datteln abgehalten.

Da sich sowohl der „Staatlich geprüfte Betriebswirt“ als auch der „Bachelor“ lt. europäischem Qualifikationsrahmen auf Niveaustufe sechs befinden, sind während des dreijährigen Besuchs der Fachschule am Berufskolleg Ostvest von Seiten der Bachelor-Kandidaten keine besonderen Zusatzleistungen zu erbringen.

Erst im Anschluss an das Studium zum Staatlich geprüften Betriebswirt werden die für den Bachelor-Abschluss notwendigen Zusatzleistungen (u. a. Bachelor-Arbeit) von den Studierenden erbracht.

Die Koordination zwischen Berufskolleg Ostvest und Fachhochschule des Mittelstands sowie die Betreuung der Studierenden erfolgen über das Studienzentrum Datteln.

Quelle: BKO-Leistungsbewertungskonzept, Sammlung vom 30.09.2026 · PDF-Seite 97

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Leistungsnachweise im 1. und 2. Semester

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Leistungsnachweise im 1. und 2. Semester
Unterrichtsfach1. Semester: Schriftliche Leistungsnachweise1. Semester: Spezielle Benotungsgrundlagen für die sonstige Leistung2. Semester: Schriftliche Leistungsnachweise2. Semester: Spezielle Benotungsgrundlagen für die sonstige Leistung
Betriebswirtschaftslehre1111
Rechnungswesen1111
Wirtschaftsinformatik1111
Wirtschaftsmathematik/Statistik1111
Deutsch/Kommunikation1111
Fremdsprache1111
Volkswirtschaftslehre/Politik1111
Wirtschafts- und Arbeitsrecht1111

Quelle: BKO-Leistungsbewertungskonzept, Sammlung vom 30.09.2026 · PDF-Seite 98

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Leistungsnachweise im 3. und 4. Semester

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Leistungsnachweise im 3. und 4. Semester
Unterrichtsfach3. Semester: Schriftliche Leistungsnachweise3. Semester: Spezielle Benotungsgrundlagen für die sonstige Leistung4. Semester: Schriftliche Leistungsnachweise4. Semester: Spezielle Benotungsgrundlagen für die sonstige Leistung
Betriebswirtschaftslehre1111
Rechnungswesen11--
Wirtschaftsinformatik--11
Personalwirtschaft1111
Absatzwirtschaft1111
Volkswirtschaftslehre/Politik11--
Wirtschafts- und Arbeitsrecht1111

Quelle: BKO-Leistungsbewertungskonzept, Sammlung vom 30.09.2026 · PDF-Seite 98

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Leistungsnachweise im 5. und 6. Semester

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Leistungsnachweise im 5. und 6. Semester
Unterrichtsfach5. Semester: Schriftliche Leistungsnachweise5. Semester: Spezielle Benotungsgrundlagen für die sonstige Leistung6. Semester: Schriftliche Leistungsnachweise6. Semester: Spezielle Benotungsgrundlagen für die sonstige Leistung
Betriebswirtschaftslehre1111
Wirtschaftsinformatik1111
Wirtschaftsmathematik/Statistik1111
Personalwirtschaft1111
Absatzwirtschaft1111

Quelle: BKO-Leistungsbewertungskonzept, Sammlung vom 30.09.2026 · PDF-Seite 98

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Schriftliche Leistungsnachweise (Klausuren)

Im Bildungsgang wird in der Regel pro Fach und Semester eine Klausur geschrieben. Die Klausurdauer beträgt zwischen zwei und drei Unterrichtsstunden.

Die Termine der Klausuren werden ca. drei Wochen vorher den Studierenden mitgeteilt und in den jeweiligen Klausurplan eingetragen.

Die Korrektur der zu zensierenden schriftlichen Leistungsnachweise soll die Art der Fehler erkennen lassen. Die Studierenden sollen eine angemessene Rückmeldung über die von ihnen erbrachten Leistungen erhalten. Diese ist dann gegeben, wenn die Leistungsbeurteilung und ihre Grundlagen transparent werden. Daher empfiehlt es sich bei Bedarf neben der Note auch die Vorzüge und Mängel der Arbeit in einer kurzen Bemerkung festzuhalten oder im persönlichen Gespräch die notwendigen Hinweise zu geben.

Der Notenspiegel kann der Lerngruppe mitgeteilt werden. Die Benotung erfolgt in den Notenstufen "sehr gut" bis "ungenügend". Notentendenzen (plus/minus) können angegeben werden.

Der Leistungsbewertung für die schriftlichen Arbeiten liegt ein Punktesystem zugrunde. Dabei müssen der Aufgabentypus, der Umfang und der Schwierigkeitsgrad der Aufgaben in Relation zur Gesamtpunktzahl berücksichtigt werden. Die für die einzelnen Prüfungsteile zu erzielende Punktzahl soll im Vorhinein angegeben werden.

Versäumte schriftliche Leistungsnachweise können zu den von der Schule klassenübergreifend zentral festgelegten Terminen nachgeholt werden.

Quelle: BKO-Leistungsbewertungskonzept, Sammlung vom 30.09.2026 · PDF-Seite 99

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Beurteilungskriterien für sonstige Leistungen

Zu diesem Beurteilungsbereich gehören alle von den Studierenden außerhalb der Klausuren erbrachten Unterrichtsleistungen. Diese sind im Wesentlichen:

• Beteiligung am Unterricht Der Stellenwert der kontinuierlichen mündlichen Mitarbeit ergibt sich aus den Zielen des jeweiligen Unterrichtsfaches. Die Studierenden weisen entsprechend ihrem Lern- und Kenntnisstand nach, dass sie die Fähigkeit besitzen, im Unterricht zu agieren und zu reagieren sowie unterrichtsbezogene Aufgaben und Rollen zu übernehmen.

• Hausaufgaben Hausaufgaben ergänzen die Arbeit im Unterricht und befähigen die Studierenden sich mit neuen Aufgaben selbstständig auseinander zu setzen.

• Referate, Präsentationen, Protokolle usw. Das Referat greift Arbeitstechniken auf und verlangt ihre Anwendung auf größere thema-tische Einheiten. Das Referat ist im Gegensatz zum Protokoll dem mündlichen Sprachgebrauch zuzuordnen, sollte aber darüber hinaus über schriftliche Begleitmaterialien verfügen. Es ist geeignet für das Lernen und Üben berufs- und studienbezogener Arbeitstechniken. Die Präsentation einer selbstständigen Leistung ist ein wichtiger Bau-stein beruflicher Handlungskompetenz. Diese wird vorher im Unterricht durch eine grund-legende Einführung in Präsentationstechniken, z. B. im Fach Deutsch/Kommunikation vorbereitet. Als Bewertungsgrundlage dienen, neben der fachlichen Richtigkeit und Vollständigkeit, folgende Kriterien: Angemessener Medieneinsatz, Vortragsweise, Strukturierung der Präsentation und Selbstständigkeit im Umgang mit Quellen.

• Schriftliche Übungen, Umgang mit PC-Programmen usw.

Die genannten Arbeitsformen sollen den Studierenden Gelegenheit geben, außerhalb der Klausuren Leistungen zu erbringen, in denen sich ihre fachliche und methodische Kompetenz dokumentiert. Gleichzeitig leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Individualisierung des Unterrichts. Die Arbeitsformen in diesem Beurteilungsbereich sind für alle Studierenden verbindlich, darüber sollte der Fachlehrer zu Beginn des Kurses informieren.

Die Gesamtbewertung der Sonstigen Leistungen ergibt sich aus der Beurteilung der in den Teilbereichen erbrachten Leistungen. Dabei kommt der Beteiligung am Unterricht eine besondere Bedeutung zu. Neben der Qualität und Quantität sind die Kontinuität und die angemessene Artikulation der Beiträge als weiteres Kriterium zu berücksichtigen.

Folgende Kriterien sind bei der Bewertung alle genannten Arbeitsformen zu berücksichtigen: Gestaltungsfähigkeit, Selbstständigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Methodenkompetenz und Team-fähigkeit.

Leistungsverweigerungen sowie unentschuldigtes Fehlen bei schriftlichen Übungen und Klausuren werden mit der Note „ungenügend“ bewertet.

Quelle: BKO-Leistungsbewertungskonzept, Sammlung vom 30.09.2026 · PDF-Seite 99, 100

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Dokumentation von Leistungsnachweisen

Der Fachlehrer führt klassenweise eine eigene Liste mit allen Leistungsnoten der Studierenden. Er stellt sicher, dass sich diese Liste stets auf dem aktuellen Stand und in einem ggfs. auch für Dritte aussagekräftigen Zustand befindet.

Quelle: BKO-Leistungsbewertungskonzept, Sammlung vom 30.09.2026 · PDF-Seite 100

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